Metz Aurus 48 FA 63 OLED twin
Artikelnummer 103855
- 4K Ultra-HD OLED-TV
- HDR10+, Dolby Vision, HDR10, HLG, Technicolor
- 1.800 MetzVision Bildtechnologie-Index
- 6 integrierte Lautsprecher, MetzSoundPro-Technologie
- Metz-Media-System, Streaming (Server / Client), Metz Remote-App
- USB-Recording inkl.zeitversetztes Fernsehen (Timeshift)
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Metz Aurus 48 FA 63 OLED twin
Modernste HDR-Standards heben das Seherlebnis auf ein nie dagewesenes Level und liefern eine brillante Farbdarstellung und beeindruckende Kontraste. Das kräftige Soundsystem mit MetzSoundPro-Technologie, das mit sechs nach vorne abstrahlenden Lautsprechern in Zwei-Wege- Bauweise und Bassreflex-Kanal klanglich begeistert, verbirgt sich hinter einem edlen Akustikvlies.
Ein beachtlicher Funktionsumfang garantiert grenzenlosen TV-Genuss: Der AURUS OLED-TV ist mit dem unverwechselbaren Metz-Twin-Tuner-Konzept ausgestattet. Zahlreiche Anschlussmöglichkeiten machen ihn zu einem vielseitigen Partner in Ihrem Home-Entertainment-Setup.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.