Bowers & Wilkins 702 S3 (1 Stück) White
Artikelnummer 102909
- 3-Wege-Bassreflexsystem
- 1x ø25mm Entkoppelter Carbon Dome-Hochtöner
- 1x ø150mm Continuum FST Mitteltöner
- 3x ø165mm Aerofoil-Membran-Basseinheiten
- Frequenzgang 46Hz - 28kHz (±3dB)
- Empfohlene Verstärkerleistung 30W – 300W an 8O unverzerrt


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Bowers & Wilkins 702 S3 (1 Stück) White
Unser Flaggschiff-Modell 702 S3 ist ein hochmoderner Standlautsprecher, der in seiner Klasse neue Leistungsstandards setzt. Sie wollen das Beste? Jetzt haben Sie es gefunden.
Wahrhaft erstaunlicher Klang
Dank ihrer Verbundbauweise verhindert die Continuum-Membran abrupte Übergänge, die die Leistung herkömmlicher Treiber beeinträchtigen können. Dies trägt zu einer offeneren, neutraleren Performance bei, und Stimmen und Instrumente werden mit hoher Präzision und Transparenz wiedergegeben.
Ein Triumph der Wissenschaft
Die Bassmembran mit Aerofoil-Profil wurde mithilfe modernster Computersimulationen entwickelt. Mit ihrer variablen Dicke sorgt sie an allen relevanten Stellen für Steifigkeit und Stabilität. Das Ergebnis sind tiefe, dynamische Bässe.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.