Bowers & Wilkins 705 S3 (1 Stück) Mocha
Artikelnummer 89201
- 2-Wege-Bassreflexsystem
- 1x ø 25 mm Entkoppelter Carbon Dome-Hochtöner
- 1x ø 165 mm Continuum-Membran Bass-/Mitteltöner
- Frequenzgang 50 Hz - 28 kHz (±3dB)
- Empfohlene Verstärkerleistung 30 W – 120 W an 8 O unverzerrt
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Bowers & Wilkins 705 S3 (1 Stück) Mocha
Dazu gesellt sich eine neue, gewölbte Schallwand, die mit der neuen "Pod"-Einfassung für den Continuum Cone-Tiefmitteltöner ausgestattet ist.
Wahrhaft erstaunlicher Klang
Dank ihrer Verbundbauweise verhindert die Continuum-Membran abrupte Übergänge, die die Leistung herkömmlicher Treiber beeinträchtigen können. Dies trägt zu einer offeneren, neutraleren Performance bei, und Stimmen und Instrumente werden mit hoher Präzision und Transparenz wiedergegeben.
Ein Triumph der Wissenschaft
Die Bassmembran mit Aerofoil-Profil wurde mithilfe modernster Computersimulationen entwickelt. Mit ihrer variablen Dicke sorgt sie an allen relevanten Stellen für Steifigkeit und Stabilität. Das Ergebnis sind tiefe, dynamische Bässe.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.