
Bluesound HUB CB130, Black
Artikelnummer 97726
- Parfekte Einbindung von NAD Komponenten
- ARM CORTEX A53 Quad-Core Prozessor mit 1,8 GHz je Kern
- HDMI eARC Eingang mit CEC (PCM Stereo)
- Optischer Digitaleingang
- Koaxialer Digitaleingang
- Analoger Cinch-Stereoeingang
- Phono MM-Eingang
- Dualband WLAN und Gigabit Ethernet LAN-Anschluss


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Bluesound HUB CB130, Black
Ist beispielsweise ein CD-Player, TV-Gerät oder ein analoger Plattenspieler mit Magnetsystem per Kabel an einen HUB angeschlossen, lässt sich dieses Gerät über jeden BluOS Player wie z.B. Bluesound Lautsprecher oder NAD Streaming-Verstärker im Netzwerk wiedergeben.
Damit nicht genug: Da jeder HUB in der Lage ist, gleichzeitig zwei Quellen zu verwalten (eine analoge und eine digitale), und sich über den Einrichtungsassistenten der BluOS App bis zu vier HUBs einem Netzwerk hinzufügen lassen - kann das BluOS Ökosystem um zahlreiche in verschiedenen Räumen befindliche Audiogeräte erweitert werden.
Die Wiedergabe wird wie gehabt zentral über die BluOS App auf dem Smartphone, Tablet oder Desktop-PC gesteuert.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.