SBS Powerbank (10.000mAh) 2 USB rot TTBB10000FASTR
Artikelnummer 109780
- Kapazität: 10.000 mAh
- Ladekabel in der Packung enthalten
- Gewicht: 230 g
- 4 Status-LEDs
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SBS Powerbank (10.000mAh) 2 USB rot TTBB10000FASTR
Ideal für Besitzer von Android- oder iPhone-Smartphones, ermöglicht Ihnen diese Powerbank mit 10.000 mAh das gleichzeitige Aufladen von zwei Geräten. Mit diesem Ladegerät können Sie Ihr entladenes Gerät über die USB-Ausgänge und Type C mit Strom versorgen. Für ein Handy und ein Tablett oder für Ohrenstecker und drahtlose Kopfhörer: Dieses Ladegerät ist für Sie ideal, wenn Sie immer für aufgeladene Geräte sorgen möchten.
DOPPELTES AUFLADEN
Diese Powerbank ist ausgestattet mit zwei USB-Ausgängen, mit denen es möglich ist, gleichzeitig zwei Geräte mit Energie zu versorgen. Nehmen Sie dieses Ladegerät mit ins Auto, ins Büro oder ins Flugzeug, so dass Sie mühelos Ihr Smartphone oder andere kleine Geräte wie E-Book-Reader, Tablets oder Twin-Kopfhörer mit Energie versorgen können. Dank seiner Kapazität von 10.000 mAh ist es dazu in der Lage, bis zu 4 Mal ein Smartphone aufzuladen.*
SUPERSCHNELL UND PRAKTISCH
Die Intelligent-Charge-Technologie ist ein Merkmal des 2.1A-USB-Ausgangs: Dieser externe Akku erkennt die maximale vom Gerät aufgenommene Leistung und passt sie automatisch an. Tatsächlich wird der Akku Ihres Handys in nur 30 Minuten zu 50 % aufgeladen.
Der 1-A-USB-Anschlusseingang hingegen bietet eine Standard-Ladeleistung von 5 W.
WIE MAN DIE POWERBANK AUFLÄDT
Die 4 Status-LEDs ermöglichen es Ihnen, den Ladestand der Powerbank stets unter Kontrolle zu haben. Sie können sie mit Strom versorgen durch Verwendung des USB-C-Ausgang, der auch als Eingang dient.
* Die angegebenen Werte beziehen sich auf ein Smartphone mit einem 2500-mAh-Akku mit 20 % Restladung und im Stand-by; bei eingeschaltetem und in Betrieb befindlichem Telefon ist die Ladeleistung deutlich reduziert. Die Anzahl der Ladevorgänge kann je nach dem Modell des aufgeladenen Telefons variieren.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.




