Apple iPhone FG Wallet mit MagSafe immergrün
Artikelnummer 96684
- Mit MagSafe
- Elegantes, funktionales Design
- Unterstützt "Wo ist?" Ortungs-Technologie *
- Bis zu drei Karten haben Platz in der Feingewebe Wallet
- Integrierter Schutz für Kreditkarten
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Apple iPhone FG Wallet mit MagSafe immergrün
Das Material aus robustem Feintwill fühlt sich weich und wie Wildleder an. Bei der Entwicklung des Feingewebes haben wir auch an den Planeten gedacht – es besteht zu 68 Prozent aus recycelten Altmaterialien von Verbraucher:innen und reduziert CO2 Emissionen im Vergleich zu Leder erheblich.
Die Wallet lässt sich durch integrierte starke Magnete einfach auf der Rückseite deines iPhone andocken. Sie passt sogar auf ein Case mit MagSafe und gibt deinem iPhone einen einzigartigen Look. Bis zu drei Karten haben Platz in der Feingewebe Wallet, und sie ist so gemacht, dass deine Kreditkarten geschützt sind.
* Erfordert eine iPhone Feingewebe Wallet mit MagSafe und ein iPhone 12 oder neuer mit iOS 15 oder neuer und aktiviertem "Wo ist?". Nicht unterstützt beim iPhone 12 Clear Case mit MagSafe.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.