Apple iPhone 15 Pro Silikon Case mit MagSafe hellrosa
Artikelnummer 96651
- Speziell für dein iPhone 15 Pro entwickelt
- Innenfutter aus Mikrofaser
- Glatte, weiche Außenseite aus Silikon
Sie haben noch Fragen?
Jetzt Rückruf vereinbaren
Unsere Telekommunikations-Abteilung hilft Ihnen gerne weiter!
Apple iPhone 15 Pro Silikon Case mit MagSafe hellrosa
Die glatte, weiche Außenseite aus Silikon fühlt sich toll an und liegt gut in der Hand. Und innen bietet ein weiches Futter aus Mikrofaser zusätzlichen Schutz.
Mit integrierten Magneten, die sich perfekt am iPhone 15 Pro ausrichten, hält das Case ganz einfach und sorgt für schnelleres kabelloses Laden. Lass dein iPhone beim Laden einfach im Case und docke dein MagSafe Ladegerät an oder leg es auf dein Qi zertifiziertes Ladegerät.
Wie jedes von Apple entwickelte Case durchläuft es im Laufe des Design- und Fertigungsprozesses Tausende von Teststunden. Es sieht also nicht nur großartig aus, sondern ist auch dafür gemacht, dein iPhone vor Kratzern und bei Stürzen zu schützen.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.