Apple iPhone 15 Clear Case mit MagSafe
Artikelnummer 97093
- Innen- und Außenseite haben eine kratzfeste Beschichtung
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Apple iPhone 15 Clear Case mit MagSafe
Es wird aus transparentem Polycarbonat und flexiblen Materialien gefertigt, damit das Case perfekt über die Tasten passt und du es optimal benutzen kannst. Innen- und Außenseite haben eine kratzfeste Beschichtung. Und alle Materialien und Beschichtungen wurden optimiert, um zu verhindern, dass das Case mit der Zeit vergilbt.
Mit integrierten Magneten, die sich perfekt am iPhone 15 ausrichten, hält das Case ganz einfach und sorgt für schnelleres kabelloses Laden. Lass dein iPhone beim Laden einfach im Case und docke dein MagSafe Ladegerät an oder leg es auf dein Qi zertifiziertes Ladegerät.
Wie jedes von Apple entwickelte Case durchläuft es im Laufe des Design- und Fertigungsprozesses Tausende von Teststunden. Es sieht also nicht nur großartig aus, sondern ist auch dafür gemacht, dein iPhone vor Kratzern und bei Stürzen zu schützen.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.