JURA Z10 (EA) Aluminium Midnight Blue
Artikelnummer 95968
- One-Touch-Funktion für alle Spezialitäten mit Milch/Schaum
- Feinschaum-Technologie für perfekten Milchschaum
- Automatisches Umschalten von Milch auf Milchschaum
- Kaffeewassermenge pro Zubereitung einstell- und programmierbar
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JURA Z10 (EA) Aluminium Midnight Blue
Sie ist, was sie seit Anbeginn war: ein Meisterwerk Schweizer Ingenieurskunst. Die Z10 offeriert klassischen Kaffeegenuss und angesagte Neuheiten. Auch Cold Brew Spezialitäten bereitet sie auf Knopfdruck zu. Frisch gemahlen, nicht gekapselt – jedoch kalt extrahiert. Zwei Schlüsseltechnologien von JURA öffneten diese Tore zur vollautomatischen Kaltextraktion und definierten Kaffeegenuss neu.
Neu definiert ist die Z10 auch augenscheinlich. In einem dunkelblauen Farbton, vom Sternenhimmel inspiriert, erscheint die jüngste Farbvariante der Z10 in Midnight Blue. Anmutig, zurückhaltend und dennoch auffallend: Die Z10 Aluminium Midnight Blue setzt klare Akzente und fügt sich stilvoll in geschmackvolles Interior Design ein.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.