JURA J8 twin Diamond Black (EA)
Artikelnummer 96069
- Inklusive Sirup-Aufsatz (2er-Set)
- Feinschaum-Technologie für perfekten Milchschaum
- Milch-/Milchschaummenge pro Zubereitung programmierbar
- Kaffeewassermenge pro Zubereitung einstell- und programmierbar
- Brühtemperatur in 3 Stufen programmierbar
- Heißwassertemperatur in 3 Stufen programmierbar
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JURA J8 twin Diamond Black (EA)
Die Sweet-Foam-Funktion aromatisiert den Milchschaum mit jedwedem Sirup in der gewünschten Geschmacksrichtung, Süße und Intensität. So gelingt selbst ein Sweet Latte auf Knopfdruck. Das Mahlwerk P.A.G.2+ mit einer aktiver Mahlgradüberwachung und die Brüheinheit der 8. Generation mit 3D-Brühprozess sorgen jederzeit für ein optimales Ergebnis und ein Maximum an Geschmack.
Für eine noch bequemere Bedienung erkennt das Coffee Eye die Platzierung der Tasse und passt die Auswahl im Display automatisch an die verfügbaren Spezialitäten an. Einfacher geht’s nicht. Auch bei der Pflege: durch die One-Touch-Milchsystem-Reinigung ist sie im Nu auf Knopfdruck erledigt. Die inneren Werte finden Ausdruck in der äußeren Form. Das vollendete Design verleiht den Qualitäten der J8 ein charakteristisches Gesicht.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.