JURA C8 (EA)
Artikelnummer 100824
- Cappuccino / Latte macchiato auf Knopfdruck
- Doppeltassenfunktion für 2 Espressi oder 2 Kaffee
- Feinschaum-Technologie für feinsten Milchschaum
- Programmierbare Ausschaltzeit


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JURA C8 (EA)
Sie folgt dem Prinzip des Minimalismus und meistert die klassischen Spezialitäten; Kaffee, Espresso, Cappuccino und Latte macchiato. Mit dem Professional Aroma Grinder (P.A.G.) und der Brüheinheit der achten Generation ausgestattet, garantiert die C8 die maximale Ausschöpfung der Aromen. Kaffee- und Milchmenge aber auch die Intensität lassen sich bei der C8 mühelos dem persönlichen Geschmack anpassen..
Die C8 begeistert mit konvex-konkaver Form und widerspiegelt in dieser ihre optische DNA der Premium-Klasse. Das Easy Control Panel und die physischen Tasten sind schlicht gehalten und unterstützen die einfache und intuitive Bedienbarkeit. In Verbindung mit dem Wi-Fi Connect und der Applikation J.O.E.® lässt sich die C8 über ein mobiles Device bedienen und bietet Extras, die das Anwendererlebnis auf ein nächstes Level heben..
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.