Rommelsbacher EKM 300 Kaffeemühle
Artikelnummer 19885
- Mengendosierung für bis zu 10 Portionen
- Herausnehmbarer Pulverauffangbehälter (120 Gramm)
- Komfortable, einfache und sichere Bedienung
- Integrierte Kabelaufwicklung
- Inklusive: Reinigungspinsel
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Rommelsbacher EKM 300 Kaffeemühle
Der Mahlgrad wird nach Bedarf in 12 Stufen von fein (Mokka, Espresso) bis grob eingestellt und bei der Dosierung kann eine Pulvermenge von bis zu 10 Portionen gewählt werden. Der abnehmbare Bohnenbehälter hat einen Aroma-Schutzdeckel, der die Bohnen lange frisch hält. Der Pulverbehälter ist ebenfalls herausnehmbar und ermöglicht eine einfache Entnahme des frisch gemahlenen Kaffeepulvers.
Auch das Mahlwerk kann zur Reinigung entnommen werden, zudem hilft ein Reinigungspinsel bei der Pflege. Die praktische Kabelaufwicklung für nicht benötigtes Kabel rundet die angenehm einfache und sichere Handhabung dieses erstklassigen Gerätes ab. Diese Premium Kaffeemühle bietet viel Professionalität für anspruchsvolle Kaffee- und Espresso-Liebhaber!
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.