Graef CM8007
Artikelnummer 103158
- Premium-Kaffeemühle mit Metallgehäuse
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Graef CM8007
Durch die LED Beleuchtung am Auslass des Kaffeemehls hast du beim Kaffeemahlen mit den Kaffeemühlen der CM8000-Serie immer alles im Blick.
Single-Dose-Behälter
Kaffeebohnen sollten immer möglichst frisch vor der Zubereitung gemahlen werden, um einen Aromaverlust zu verhindern. So sollten sich auch stets nur so viel Kaffeebohnen im Bohnenbehälter der Mühle befinden, wie du an einem Tag verbrauchen kannst. Dafür sind die Kaffeemühlen der CM8000-Serie neben dem Standard-Bohnenbehälter (350g) mit einem zusätzlichem Single-Dose Bohnenbehälter (75g) für deine tägliche, frische Dosis Kaffee ausgestattet.
Mahlgradeinstellung
Über den komfortablen Einstellkragen kannst du zwischen 40 Mahlgradeinstellungen wählen - von fein für Espresso bis gröber für Filterkaffee, French Press oder Aero Press.
Optimale Mahlergebnisse
Dank des Edelstahl-Kegelmahlwerks und dem langsam laufenden Motor werden deine Lieblingsbohnen besonders aromaschonend gemahlen – egal wie du deinen Kaffee anschließend zubereitest. Am oberen, herausnehmbaren Mahlwerk kann außerdem eine Feinjustierung des Mahlwerks vorgenommen werden. So gelingt dir vor allem bei verschiedensten Espressobohnen eine exakte Anpassung des Mahlgrads auf den persönlichen Geschmack und die Zubereitung in der Siebträgermaschine. Nicht zuletzt sorgt die verbesserte Antistatik dank Ionizer-Technologie für ein rückstandsloses, sauberes Mahlen und jederzeit frisches Kaffeemehl.
On-Demand Kaffeemühle
Dank der automatischen Mahlfunktion für Siebträger (Kippschalter an der Seite steht auf „AUTO“) stimmst du die Kaffeemehlmenge ganz individuell auf deine Bedürfnisse ab: Solange du den Siebträger gegen den Kontaktschalter am Siebträgerhalter drückst, wird das Kaffeemehl frisch in das Espressosieb gemahlen.
Umfangreicher Lieferumfang
Zur mitgelieferten Ausstattung der CM8000-Kaffeemühlen gehören neben dem zusätzlichen Single-Dose-Bohnenbehälter je ein Siebträgerhalter groß und klein, ein Kaffeemehlbehälter mit Staubdeckel, eine Reinigungsbürste, und je ein Fülltrichter für Siebträger groß und klein
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.