
ECOVACS Deebot N8 Pro
Artikelnummer 77924
- TrueDetect 3D
- TrueMapping
- Starke Saugleistung
- OZMO™ Wischtechnologie
- Hocheffizienter Filter
- Hinderniserkennung
- App Steuerung
- Smart-Home-Kompatibilität
- Automatisches Laden


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ECOVACS Deebot N8 Pro
- Unterdruckleistung (kPa): 2.6
- Akku-Betrieb
- Ladezeit für Akku (Std.): 4
- max. Betriebsdauer mit 1 Ladung (Min.): 110
- Betriebsgeräusch (dBA): 67
- Li-Ionen Akku
Ausstattung
- Sauger-Typ: Nass- und Trockenwischer
- Bereichswahl: für Teppich- und Hartbodenreinigung
- Vollautomatischer Bodenreiniger
- Steuerung für Navigationssystem
- Wischfunktion
Bedienung
- Kartierung mehrerer Etagen
- Treppensensor
- Hinderniserkennung
- Teppicherkennung
- virtuelle Wand
- Apps ladbar
- Start-Taste
- Zeitvorwahl
Filter-Eigenschaften
- Staubfüllkapazität, beutellos (l): 0.42
Düsen/Bürsten
- gegenläufig rotierende Aufnahmerollen
- Putztuch
Gehäuse-Eigenschaften
- Breite (cm): 35.3
- Höhe (cm): 9.3
- Tiefe (cm): 35.3
- Gewicht (kg): 3.6
- Ladestation für Akku/Batt.
Farben
- Gehäuse-Farben: weiß
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.