Philips QP420/50 OneBlade 2x Ersatzklinge
Artikelnummer 100937
- Innovative 360-Grad-Klinge
- Stylen mit weniger Zügen
- Zweiseitige Klinge
- Nass und trocken
- Klinge, die nicht leicht stumpf wird
- Passt auf alle OneBlade Handstücke**
- Einzigartige OneBlade-Technologie
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Philips QP420/50 OneBlade 2x Ersatzklinge
Der Philips OneBlade ist ein revolutionärer neuer Bartstyler, der Haare jeder Länge trimmen, rasieren und auf saubere Kanten stylen kann. Das Zweifach-Schutzsystem – eine Gleitbeschichtung und abgerundete Spitzen – sorgt für eine einfache und angenehme Rasur. Dazu verfügt OneBlade über ein schnelles Schermesser für jede Haarlänge.
Passt auf alle OneBlade Handstücke**
Passt auf alle OneBlade Produkte: OneBlade (QP25xx, QP26xx, QP27XX, QP28XX), OneBlade Pro (QP6504, QP653x, QP654x, QP665x) außer QP1XXX, QI1XXX, QP652x, QP651x, QP662x, QP6505
Klinge, die nicht leicht stumpf wird
Die langlebigen Edelstahlklingen müssen erst nach 4 Monaten* ausgetauscht werden. Es wird ein Wechselsymbol auf der Klinge angezeigt ist, wenn diese nicht mehr die optimale Leistung bietet. Dann sollte die Klinge ausgetauscht werden. *Für eine optimale Rasur. Basierend auf zwei vollständige Rasuren pro Woche. Tatsächliche Ergebnisse können variieren.
Innovative 360-Grad-Klinge
Bewegt sich in alle Richtungen, um einen konstanten Kontakt mit der Haut und gleichzeitig zu jeder Zeit Kontrolle über selbst schwer erreichbare Stellen zu gewährleisten.
Stylen mit weniger Zügen
Philips OneBlade bietet außerdem mehr Komfort als die Originalklinge (QP210).
Zweiseitige Klinge
Stylen Sie perfekte Konturen und präzise Linien mit der doppelseitigen Klinge. Schneidet sowohl nach oben als auch nach unten. Mit der doppelseitigen Klinge erhalten Sie in Sekundenschnelle perfekten Linien, sodass Sie jedes Haar sehen, das Sie schneiden.
Nass und trocken
OneBlade ist wasserdicht und kann somit ganz einfach gereinigt werden: Spülen Sie ihn einfach unter fließendem Wasser ab. Sie können sich außerdem nach Belieben mit oder ohne Schaum rasieren.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.