RUSSELLHOB Desire Mini Zerkleinerer
Artikelnummer 105870
- 200Watt Nennleistung (350Watt Spitzenleistung)
- Ein-Hand-Bedientaste(einstufig)–bis zu 4.380U/min
- Hochwertige matte Anthrazit-Farbgebung (mit schwarzen Akzenten)
- 1 l Glasbehälter (500ml Fassungsvermögen)
- Anti-Rutsch-Boden
- S-Messer aus Edelstahl
- Zusätzlicher Deckel zur Aufbewahrung von Speisen


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RUSSELLHOB Desire Mini Zerkleinerer
Die Ein-Hand-Bedientaste ermöglicht eine einfache, einstufige Bedienung mit bis zu 4.380 U/min. Die Farbgebung in mattem Anthrazit mit schwarzen Akzenten verleiht deiner Küche einen stilvollen Touch.
Der 1 l Glasbehälter (500 ml nutzbares Fassungsvermögen) ist ideal für kleinere Mengen und der Anti-Rutsch-Boden sorgt für sicheren Stand. Die Universal-Klinge aus Edelstahl ist für alle Lebensmittelarten geeignet und garantieren präzise Ergebnisse.
Alle Teile, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind spülmaschinengeeignet und BPAfrei, was dir eine einfache und sichere Reinigung ermöglicht. Ein zusätzlicher Deckel zur Aufbewahrung von Speisen macht die Nutzung noch praktischer.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.