Rommelsbacher ER 300
Artikelnummer 84298
- Attraktives Gehäuse aus pflegeleichtem Edelstahl
- Pflegeleichte Heizschale aus Edelstahl
- Abnehmbarer Eierträger für 1 – 3 Eier
- Signalton am Ende der Kochzeit
- Überhitzungs- und Trockengehschutz
- LED-Kontrolllampe
- Abnehmbare, transparente Abdeckhaube
- Inklusive: Messbecher mit Eipick
Sie haben noch Fragen?
Jetzt Rückruf vereinbarenUnsere Haushaltsgeräte-Abteilung hilft Ihnen gerne weiter!
Rommelsbacher ER 300
Das Garen erfolgt zeitgesteuert mit stets gleicher Wassermenge, so dass man schnell die richtige Einstellung des bevorzugten Härtegrads findet. Von weich bis hart, ganz individuell über den praktischen Drehknopf.
Die Kochzeit wird elektronisch überwacht und nach Ablauf ertönt ein Signalton; daraufhin können die fertig gegarten Eier schnell und sicher samt Eierträger entnommen, abgeschreckt und serviert werden.
Der integrierte Überhitzungsschutz, die pflegeleichte Heizschale aus Edelstahl, der Messbecher mit Eipick und die praktische Kabelaufwicklung sind weitere Pluspunkte dieses erstklassigen Küchenhelfers.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.