Dyson HP7A Purifier Hot+Cool Autoreact (419890-01)
Artikelnummer 90895
- 1 bis 10 Luftstromgeschwindigkeiten
- Integriertes LED-Display
- Sleep Timer Intervalle
- HEPA-13 / Aktivkohlefilter
- 40 W
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Dyson HP7A Purifier Hot+Cool Autoreact (419890-01)
Besitzt eingebaute Thermostate, durch die bis zu 30 % der Betriebskosten bei Verwendung der Heizfunktion eingespart werden können.*
* Nach Erreichen und Beibehaltung der Zieltemperatur.
Getestet in einem Raum mit einer Größe von 35 m3 bei Verwendung der Heizfunktion und einer Temperatureinstellung von 25 °C. Verglichen mit einer Nutzung des Geräts im Dauerbetrieb und einem Energieverbrauch von 2.050 Watt.
Die Ergebnisse können je nach Raumisolierung abweichen.
Entfernt Staub, Allergene und Viren aus der Luft, einschließlich COVID-19.
Reinigt und erwärmt die Luft im gesamten Raum
Vollständig gemäß HEPA-13 Standard versiegelt – was in das Gerät gelangt, bleibt dort eingeschlossen
PTC-Platten
Die Luft zirkuliert zwischen den Platten und dem Außengehäuse, um die Luft zu erwärmen, wenn sie das Gerät verlässt.
Air Multiplier Technologie
Erzeugt einen angenehmen Luftstrom mit hoher Reichweite. Rotorblätter sind nicht erforderlich.
Echtzeitberichte auf dem LCD
Das Display zeigt Berichte zur Luftqualität im Innenraum in Echtzeit an. Das lasergeätzte Displayfenster ist aus einem Stück stoßfester Polycarbonat-Schale gefertigt.
Gas- und Partikelsensoren
Erkennen Partikel und flüchtige organische Verbindungen in der Luft.
Vollständig versiegelter HEPA-13 Filter
Besteht aus 9 Metern Mikrofasern aus Borosilikatglas, die über 200-mal gefaltet wurden, und entfernt 99,95 % der 0,1 Mikron kleinen Partikel.*
Aktivkohlefilter
Eine Aktivkohleschicht entfernt Gase⁵ wie Benzol und Stickstoffdioxid aus der Raumluft.
Motorbetriebener Luftventilmechanismus
Der Luftventilmechanismus wird von einem bürstenlosen Schrittmotor angetrieben und ermöglicht die Einstellung und den Wechsel zwischen dem Verteilungs- und dem Ventilatormodus per Fernbedienung.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.