Fenix PD40R V3.0 LED Taschenlampe
Artikelnummer 99418
wiederaufladbare Taschenlampe mit
mechanischer Drehschaltung.
Ausgestattet mit einer Luminus
SFT70 LED, bietet diese Taschenlampe
eine Leistung von maximal 3.000 Lumen
und einer maximale Reichweite
von 500 Metern.
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Fenix PD40R V3.0 LED Taschenlampe
Größe: 143 x 34 x26 mm
Gewicht: 198 g (ohne Batterie)
Akku-Typ: ARB-L21-5000 V2.0 Akku
3.000 Lumen maximale Leistung, 500 Meter maximale Leuchtweite.
Inklusive ARB-L21-5000 V2.0 Akku.
Patentierter Drehring-Mechanismus zur Anwahl der Helligkeitsstufen.
Universeller USB Typ-C Ladeanschluss.
Automatische Kapazitätsanzeige beim Einschalten und Warnung bei niedriger Spannung.
Aus Metall CNC-gefertigtes Gehäuse.
Harteloxierte HAIII Anti-Abrasiv-Beschichtung.
Leuchtstufen:
•Turbo 3.000 Lumen*, 2 Std. 40 Min. / 500 Meter / 60954 candela
•High: 1.000 Lumen, 3 Std. 10 Minuten / 300 Meter / 22648 candela
•Mid: 350 Lumen, 8 Std. 30 Min. / 175 Meter / 7384 candela
•Low: 30 Lumen, 89 Std. / 50 Meter / 612 candela
•SOS: 350 Lumen
•Strobe: 3.000 Lumen
Hinweis: Die zuvor genannten Werte wurden im Labor unter der Verwendung eines Fenix ARB-L21-5000 V2.0 LiIon Akkus ermittelt und können zwischen Taschenlampe, Akku und Umgebung abweichen.
* Die Helligkeitsstufe „Turbo“ ist akkumuliert inkl. Überhitzungsschutz gemessen.
Lieferumfang:
•Fenix PD40R V3.0
•Holster
•Lanyard
•ARB-L21-5000 V2.0 Akku
•O-ring
•USB Typ-C-Kabel
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- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
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- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.