Fenix Fenix E35R LED Taschenlampe
Artikelnummer 98074
Mit einem einzigen Schalter an der Seite lassen sich sechs Leuchtmodi einstellen, darunter auch ein Stroboskopmodus.
Die E35R-Taschenlampe kann über den USB-Typ-C-Anschluss aufgeladen werden. Ein magnetisches Endstück und ein Clip runden die Eigenschaften dieser kleinen EDC-Taschenlampe ab.
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Fenix Fenix E35R LED Taschenlampe
- 3100 Lumen maximale Leistung und 260 Meter max. Leuchtweite.
- Verwendet eine Luminus SST70 LED mit einer Lebensdauer von 50.000 Stunden.
- Betrieb mit einem ARB-L21-5000 V2.0 Akku (im Lieferumfang enthalten).
- Sofortige Auswahl von Strobe mit dem mechanischen Seitenschalter.
- Typ-C-Ladeschnittstelle
- Magnetkappe für freihändigen Gebrauch , Inklusive Clip für einfaches Tragen.
- Anzeige des Batteriestands beim Einschalten und Warnung bei niedriger Spannung.
- Durch die Verwendung einer hocheffizienten optischen Linse ist der Lichteffekt weich und die Sicht angenehm.
- Verpolungsschutz,
- Hergestellt aus A6061-T6 Aluminium. / Premium-Typ HAIII harteloxierte Oberfläche.
- Größe: 120 x 26,5 x 24,8 mm.
- Gewicht: 148 g (einschließlich Batterie).
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.