Rommelsbacher RC 1600 Set (2x RC 800) fun for 4+4
Artikelnummer 73529
- Exklusives Gehäuse aus gebürstetem Alu-Druckguss
- Massive, abnehmbare Alu-Druckguss-Grillplatte, je 41 x 10 cm
- Praktisches Parkdeck für heiße und unbenutzte Pfännchen
- Stufenlose Temperaturregelung, Kontrolllampe, Überhitzungsschutz
- Extra langes, abnehmbares XXL-Kabel (2 m)
Sie haben noch Fragen?
Jetzt Rückruf vereinbarenUnsere Haushaltsgeräte-Abteilung hilft Ihnen gerne weiter!
Rommelsbacher RC 1600 Set (2x RC 800) fun for 4+4
- Leistung (W): 1950
Bedienung
- Thermostat: stufenloser Temperaturregler
- Kontrollleuchte
Ausstattung
- Beschaffenheit der Grillplatte: Guß-Grillplatte
- antihaftbeschichtete Grillplatte
- Breite der Grillfläche (cm): 10
- Länge der Grillfläche (cm): 41
- Parkdeck für Pfännchen
- Pfännchen: antihaftbeschichtete Pfännchen
- Anzahl der Pfännchen: 4
- Schaber
- Verbindungskabel
Gehäuse-Eigenschaften
- Breite des Geräts (cm): 10.6
- Länge des Geräts (cm): 42
- Höhe des Geräts (cm): 13.5
- Gehäuse-Form: eckige Raclette-Form
- Gehäuse-Material: Alu-Druckguss-Gehäuse
- Anschlußkabel: abnehmbares Anschlusskabel
Farben
- Gehäuse-Farben: silber
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.