dreame SF25 – Speise-Entsorger
Artikelnummer 115534
kraftvolles Zerkleinern
Aktivkohle-Filtersystem gegen Geruchsbildung
Automatische Reinigung bei hoher Temperatur
System zur Selbstentfeuchtung
Ultraleises System
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dreame SF25 – Speise-Entsorger
Das fortschrittliche Dreiklingensystem bietet mehrdimensionales Schneiden und Zerdrücken aller Speiseabfälle in Sekunden und liefert eine überzeugende Leistung ohne Wiederholung der Zyklen.
Aktivkohlefilter gegen Gerüche
Hergestellt aus hochwertigen Materialen, die gewöhnlich in der Luft- und Wasserfilterung verwendet werden, fängt der Filter präzise die Geruchsmoleküle ¹ direkt an der Quelle ein und hält dabei Ihre Küche frisch und angenehm.
Automatische Reinigung bei hoher Temperatur
Die Reinigung bei hoher Temperatur, gefolgt von einer Heißlufttrocknung, hält den SF25 Speisereste-Entsorger mühelos sauber.
Ultraleises System
Der Dreame SF25 läuft mit beruhigend leisen 27 dB(A) ² und ist dadurch zur Verwendung während des Tages und in der Nacht geeignet, ohne störende Geräusche zu verursachen.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.





















