Tefal SV8111 Express Power
Artikelnummer 97542
- 2800 Watt Leistung
- Konzentrierter Dampfstoß an der Spitze der Bügelsohle
- Unkomplizierter vertikaler Dampfstoß
- Für längere Bügelarbeiten
- Smart Temp-Technologie
- Stressfreie Wartung
- Komfortgriff


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Tefal SV8111 Express Power
Einfaches vertikales Dampfglätten für empfindliche und große Textilien — wie Gardinen — und perfektes Auffrischen auf die letzte Minute
Made in France nach kompromisslosen Standards in puncto handwerkliche Sorgfalt, Design und Herstellung
Qualität mit 15 Jahre Garantie auf Reparierbarkeit — in Hinblick auf Umweltschutz und Abfallreduzierung.
Eco-Modus spart bis zu 30% mehr Energie*, ohne Kompromisse bei der Bügelleistung
Die leistungsstarke und langlebige Dampfbügelstation, die Textilpflege zum Kinderspiel macht
Mit einer Reihe von verbesserten Funktionen und einfacher Gerätepflege für eine dauerhafte Leistung bietet Tefal Express Power das komplette Paket für eine einfachere Wäschepflege. Diese außergewöhnliche Dampfbügelstation ist mit genügend Dampfleistung ausgestattet, um all Ihre Bügelansprüche Tag für Tag zu erfüllen, mit einer kont. Dampfabgabe von 120 g/Minute, einem 6,2 bar Pumpendruck und einem super kraftvollen Dampfstoß von 430 g/Minute, um selbst die hartnäckigsten Falten zu beseitigen
Die Lösung für alle Herausforderungen bei der Wäschepflege
Tefal sucht ständig nach neuen Wegen, Zeit zu sparen und das Leben einfacher zu machen. Unsere Dampfbügelstationen bilden keine Ausnahme und bieten einen kraftvollen Dampf für schnellere und einfachere Bügelarbeiten. Entdecken Sie Express Power: Die Lösung, mit der sich selbst die hartnäckigsten Falten kinderleicht entfernen lassen, zusammen mit cleveren Funktionen wie die Wiederauffüllung des Wassertanks während der Bügelarbeiten für eine einfachere Wäschepflege jeden Tag. Darüber hinaus steht das Gerät für Langlebigkeit, mit Anti-Kalk-Systemen für eine dauerhafte Leistung, das gleichzeitig auf der Wäsche keine Flecken hinterlässt.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.