PS5 Das verrückte Labyrinth
Artikelnummer 96261
- Die 2021er Neuauflage von „Das verrückte Labyrinth“
- Inklusive der 2022er Neuauflage von „Junior Labyrinth“
- Der Brettspiel-Klassiker seit mehr als 35 Jahren!
- Weltweit mehr als 20.000.000 verkaufte Brettspiele!
- Spielspaß für 1 – 4 Spieler lokal auf einem Smartdevice.
- Tutorial für jede Labyrinth-Variante für Labyrinth-Neulinge
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PS5 Das verrückte Labyrinth
Auf der Suche nach geheimnisvollen Gegenständen und Kreaturen durchstreifen die Spieler als Zauberer, Hexe, Wahrsagerin und Zauberlehrling das Labyrinth. Wer als Erster den Weg hinausfindet, hat gewonnen. Zum Glück haben sie die Magie auf ihrer Seite und können die Wände des Labyrinths verschieben. Auf dem Weg durch das zufällige Muster an Gängen muss jeder Spieler aber zunächst geheime Orte erreichen. Die Geheimniskarten verraten, ob Geist, Schlüsselbund, Eule oder etwas anderes das nächste Ziel ist. Wer als Erster alle Geheimnisse erkundet hat und an seinen Startplatz zurückkehrt, ist der Sieger. Durch die zufällige Anordnung der Gängekarten verläuft jede Partie anders. So ist grenzenloser Spielspaß garantiert!
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.