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Fanzinger Teilnahmebedingungen & AGB

 

FANZINGER - KUNDENVORTEILSPROGRAMM 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN & AGB



Mit dem Kundenbindungsprogramm „FANZINGER“ (nachfolgend „Kundenbindungsprogramm“) soll die Kundentreue der Teilnehmer des Kundenbindungsprogramms belohnt werden.
Anbieter des Kundenbindungsprogramms ist die Elektro Enzinger GmbH, Braumeisterstrasse 3, 84524 Neuötting (nachfolgend ENZINGER).

Die Teilnahme am Kundenbindungsprogramm berechtigt den Teilnehmer zur Inanspruchnahme bestimmter Mehrwerte.


I. Vertragspartner, Teilnahme, Teilnahmeberechtigung und Registrierung
(1) Der Vertrag über die Teilnahme am Kundenbindungsprogramm kommt mit ENZINGER zustande.
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben.
(3) Die Teilnahme an dem Kundenbindungsprogramm ist kostenlos.
(4) Die Anmeldung zum Kundenbindungsprogramm ist nur vor Ort im Ladengeschäft von ENZINGER, Braumeisterstrasse 3, 84524 Neuötting möglich, und setzt eine einmalige Anmeldung unter Angabe von Vor- und Zunamen, postalischer Anschrift sowie einer E-Mail-Adresse voraus.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, ENZINGER Änderungen seiner im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Kundenbindungsprogramm angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

II. Mehrwerte
(1) ENZINGER gewährt dem Teilnehmer bestimmte Mehrwerte, die er bei ENZINGER einlösen kann. Art, Umfang und Geltungsdauer der einzelnen Mehrwerte werden in dem FANZINGER-Gutscheinheft bekanntgegeben, das der Teilnehmer zu Beginn seiner Teilnehmerschaft im Laden erhält. Jeder Gutschein kann pro Kunde bei ENZINGER im Fachmarkt nur einmal eingelöst werden.
(2) Eine Barauszahlung der einzelnen Mehrwerte ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zwischen ENZINGER und seiner Teilnehmerschaft nicht möglich.
(3) Über Art, Umfang und den Zeitraum der Gewährung der einzelnen Mehrwerte entscheidet ENZINGER nach billigem Ermessen. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung bestimmter Mehrwerte. ENZINGER ist jederzeit berechtigt, die Gewährung bestimmter Mehrwerte mit Wirkung für die Zukunft einzustellen.

III. Übertragbarkeit
(1) Die dem Teilnehmer gewährten Mehrwerte sind nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Mehrwerten an Dritte sind untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Mehrwerten und der Ankauf von Mehrwerten von Teilnehmern oder Dritten.

IV. Haftung
ENZINGER haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung solcher Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung, auch bei Verletzung einer solchen Kardinalpflicht, ist jedoch stets auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

V. Einstellung des Kundenbindungsprogramms
(1) ENZINGER ist berechtigt, das Kundenbindungsprogramm ohne Angabe von Gründen jederzeit einzustellen.
2) Bis zum Zeitpunkt der Einstellung des Kundenbindungsprogramms dem Teilnehmer gewährte Mehrwerte, ungeachtet der Einstellung des Kundenbindungsprogramms, können für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Einstellung des Kundenbindungsprogramms eingelöst werden, sofern in Bezug auf einen bestimmten Mehrwert nicht bei Gewährung des Mehrwerts anders angegeben.

VI. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Teilnehmer kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(3) ENZINGER kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ziffer V. Absatz 2 dieser Teilnahmebedingungen findet im Fall einer Kündigung entsprechend Anwendung. 

 

VII. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht
durchführbar sein, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
(2) Ergänzungen, Änderungen oder eine Aufhebung/Kündigung des Vertrags sowie dieser Vertragsbedingungen bedürfen mindestens der Textform.

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