SanDisk microSDXC Extreme U3 UHS-I (128GB)
Artikelnummer 67318
- 128 GB* Speicherkapazität
- 4K UHD und Full HD Video geeignet¹
- Bis zu 100 MB/s** Lesegeschwindigkeit
- Bis zu 90 MB/s** Schreibgeschwindigkeit
- Class 10, UHS Speed Class 3 (U3)², UHS-I
- Geschützt vor Wasser³, Temperatur³, Erschütterung³ und Strahlung
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SanDisk microSDXC Extreme U3 UHS-I (128GB)
Die offiziell lizenzierte SanDisk microSDXC-Karte für die Nintendo Switch ist ein zuverlässiger, leistungsfähiger Speicher für Ihre Konsole. Speichern Sie alle Ihre Lieblingstitel auf einer 128 GB* - Speicherkarte.
Von Nintendo® lizenziert für die Nintendo Switch
Die SanDisk microSDXC-Karte für die Nintendo Switch ist der zuverlässige Speicher, der Sie auf allen Ihren Abenteuern begleitet.
Genügend Platz für Entdeckungen
Erweitern Sie Ihre Nintendo Switch in Sekundenschnelle um 128 GB*, ausreichend Speicherplatz für alle Ihre Lieblingsspiele.
Schneller im Spiel
Die SanDisk microSDXC-Karte für die Nintendo Switch bietet konstant hohe Leistung mit bis zu 100 MB/s** Datenübertragungsgeschwindigkeit, sodass Spiele schneller geladen werden.
Mehr speichern, weniger herumtragen
Mit der SanDisk microSDXC für die Nintendo Switch können Sie mehr digitale Spiele an einem Ort speichern und sind jederzeit bereit für ein Game.
* 1 GB = 1.000.000.000 Bytes. Die tatsächlich nutzbare Kapazität ist geringer.
** Bis zu 100 MB/s Lesegeschwindigkeit; bis zu 90 MB/s Schreibgeschwindigkeit. Angaben basieren auf unternehmensinternen Tests; die Leistung kann je nach Host-Gerät, Schnittstelle, Nutzungsbedingungen und anderen Faktoren geringer sein. 1 MB = 1.000.000 Bytes.
¹ Compatible device required. 4K UHD (3840x2160) video support may vary based upon host device, file attributes, and other factors. See www.sandisk.com/HD
² UHS Speed Class 3 (U3) designate a performance option designed to support real-time video recording with UHS enabled host devices. See www.sdcard.org/consumers/speed
³ Card only: See www.sandisk.com/proof
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.