Canon Pixma TR4756i
Artikelnummer 107593
- Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen
- Bis zu 4.800 x 1.200 dpi³ Druckauflösung
- Randloser Druck
- Automatische Duplexdruck-Funktion
- LC-Display
- Wi-Fi 4 (802.11n), USB
- Druck über Smartphone/Tablet möglich


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Canon Pixma TR4756i
Kompaktes Multifunktionssystem
Pixma TR4755i kann mehrseitige Dokumente kopieren, scannen und faxen. Mit der nahtlosen WLAN-Konnektivität ist das Multifunktionssystem ideal für den Einsatz zu Hause.
Nie wieder ohne Tinte dastehen
Melde dich für den PIXMA Print Plan an und du bekommst die Tinte automatisch nach Hause geliefert, bevor sie zur Neige geht - mit verschiedenen Tarifen, die du genau auf deinen Verbrauch abstimmen kannst.
Intelligente Bedienung
Per WLAN lässt sich, mit der Canon PRINT App, das Multifunktionssystem von einem Mobilgerät aus steuern. Und wenn mal kein WLAN vorhanden ist, bietet das System Wi-Fi Direct zum kabellosen Direktdruck.
Ab in die Cloud
Ganz einfach aus der Cloud drucken und in die Cloud scannen¹ dank Cloud Link in der Canon PRINT App.
Produktivität steigern
Der automatische beidseitige Druck und ein 20-Blatt-ADF² zum Kopieren und Scannen mehrseitiger Vorlagen steigern die Produktivität.
¹ Scan-to-Cloud und Scan-to-E-Mail ist nur bei Verwendung von Canon Originaltinten verfügbar.
² Nur in den Formaten A4 / LTR / LGL.
³ Tintentröpfchen werden mit einem Raster von mindestens 1/4.800 Zoll platziert.
⁴ Die A4-Druckgeschwindigkeit von Dokumenten auf Normalpapier wird anhand der ESAT-Durchschnittswerte beim Test für Büroanwendungen gemäß ISO/IEC 24734 gemessen. Bei der Fotodruckgeschwindigkeit wird in Standardeinstellung ein Motiv gem. ISO/JIS-SCID N2 auf Canon Photo Paper Plus Glossy II zugrunde gelegt. Die Zeit, die der Hostcomputer zur Verarbeitung der Daten benötigt, wird nicht berücksichtigt. Die Druckgeschwindigkeit hängt von Systemkonfiguration, Schnittstelle, Software, Vorlagenbeschaffenheit, Druckmodus, Seitendeckung, verwendetem Papiertyp usw. ab.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.