OOONO P-DISC NO1 - Elektronische Parkscheibe
Artikelnummer 105975
wenn du einfach nur vergessen hast,
die Parkscheibe zu stellen.
Mit der OOONO P-DISC NO1 bist du
diese Sorge für immer los. Genau
wie die dazugehörigen Strafzettel.

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OOONO P-DISC NO1 - Elektronische Parkscheibe
Auto geparkt? Deine Ankunftszeit stellt sich automatisch ein. Bequemer geht’s nicht.
Genehmigt und legal
Vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt und legal in ganz Deutschland. Ist ja wohl klar.
Dänisches Design
Smart trifft stylisch. Passt perfekt zu deinem Auto. Und zu dir.
Automatische Ankunftszeit
Ganz einfach: Die P-DISC registriert, ob dein Auto sich bewegt oder nicht. Sobald du parkst, stellt sie deine Ankunftszeit automatisch ein.
Parken über Nacht
Du willst die Parkzeit manuell anpassen? No problemo. Nutze einfach die Tasten an der Rückseite deiner OOONO P-DISC, um die gewünschte Zeit einzustellen.
Unkomplizierte Handhabung
Du kannst deine P-DISC einfach abnehmen, um deine Scheibe zu reinigen, Einstellungen anzupassen oder die Batterie zu wechseln.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.