SPEEDLINK Sona PRO Bluetooth Headset
Artikelnummer 99051
im Büro – den ganzen Tag lang.
Dank des modernen Noise-Cancelling Mikrofons
mit Geräuschunterdrückung und der
integrierten Stummschalttaste des SONA
Pro Bluetooth Headsets lassen sich Telefon-
sowie Videokonferenzen völlig ungestört führen.

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SPEEDLINK Sona PRO Bluetooth Headset
TECHNISCHE DATEN
EAN: 4027301773910
Artikelnummer: SL-870301-BK
Headset mit Ladestation
Noise-Cancelling-Mikrofon
Leichtes Design
Komfortabler Kopfbügel
Weiche Ohrmuschel
Wiederaufladbar in 3 Stunden
350mAh Lithium-Polymer-Akku
bis zu 400 Stunden Standby-Modus
Kopplung von 2 Geräten möglich
Bluetooth® v5.0 Connection
Reichweite: bis zu 10m
Unterstützte Bluetooth-Profile: HFP, HSP, AVRCP, A2DP
Treibereinheiten Headphone: 30mm
Impedanz Headphone: 32Ω
Frequenzgang Headphone: 20Hz – 20kHz
Frequenzbereich: 2.402 - 2.480GHz
Übertragungsleistung: <-3dBm
Ladekabel USB-A auf USB-C: 1,5m
Abmessungen: 150 x 165 x 145mm (B x T x H)
Headset Gewicht: 79g
Ladestation Gewicht: 133g
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.