AVM FRITZ!Smart Gateway
Artikelnummer 96231
- Neue Zigbee-/DECT-ULE-Geräte per Tastendruck anmelden
- Erhöht die Anzahl nutzbarer DECT-ULE-Geräte im Smart Home
- Bequeme und intuitive Einrichtung
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AVM FRITZ!Smart Gateway
Einfache Anmeldung von Zigbee-LED-Lampen
LED-Lampen mit dem Funkstandard Zigbee 3.0 lassen sich – genau wie DECT-ULE-Geräte – ganz einfach per Tastendruck in das FRITZ! Smart Home einbeziehen. LED-Lampen mit Zigbee-Standard werden genau wie FRITZ!-Smart-Home-Produkte in den Bedienoberflächen der FRITZ!-Geräte angezeigt und vollständig in die FRITZ!-Smart-Home-Umgebung integriert.
Kinderleichte Einrichtung und Bedienung
Die Inbetriebnahme ist denkbar einfach: FRITZ!Smart Gateway wird in die Steckdose gesteckt und durch längeres Drücken der WLAN-Taste über das 2,4-GHz-Band mit der FRITZ!Box verbunden. Anschließend können die Zigbee- und DECT-Geräte angemeldet werden. Alle angemeldeten Smart-Home-Produkte – sowohl Zigbee als auch DECT-ULE-Geräte – lassen sich komfortabel steuern und bedienen, per FRITZ!App Smart Home oder per FRITZ!Fon.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.