AVM FRITZ!DECT 440
Artikelnummer 71333
- Kontrastreiches E-Paper-Display
- Magnetische Wandhalterung
- Schaltet und steuert die smarte LED-Lampe FRITZ!DECT 500
- Schaltet und steuert einzelne Geräte und Gruppen
- Automatische Updates
- Perfekt abgestimmt und einfach eingerichtet mit FRITZ!Box
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AVM FRITZ!DECT 440
Vier Tasten nach Wunsch belegen
Legen Sie bis zu 12 FRITZ!-Geräte oder Gerätegruppen fest, die Sie nach Wunsch über die vier Tasten schalten und steuern können. So schalten Sie zum Beispiel die an den intelligenten Steckdosen FRITZ!DECT 200 und 210 angeschlossenen Geräte und regeln die Zimmertemperatur mit dem Heizkörperregler FRITZ!DECT 301. Durch dimmen des FRITZ!DECT 500 erzeugen Sie eine Wohlfühlatmosphäre und erschaffen mit einem Tastendruck eine andere Lichtstimmung.
Klares E-Paper-Display
Mit der magnetischen Wandhalterung können Sie die smarte Fernbedienung flexibel positionieren und das E-Paper-Display informiert Sie jederzeit über die Zimmertemperatur an der eingesetzten Stelle.
Temperatursensor dort, wo sie sich wirklich aufhalten
Verwenden Sie den Vierfach-Taster als idealen Temperatursensor genau an der Stelle, wo Sie sich im Raum aufhalten. Der Heizkörperregler FRITZ!DECT 301 richtet sich auf Wunsch nach eben dieser Position.
Automatische Updates mit neuen Funktionen
FRITZ!DECT 440 ist auf Ihre FRITZ!Box perfekt abgestimmt und einfach eingerichtet. Regelmäßige Updates sorgen für Sicherheit und bringen neue Funktionen. Der sparsame DECT-ULE-Funk und das verbrauchsarme E-Paper-Display garantieren eine lange Lebensdauer der Batterien.
Der Vierfach-Taster FRITZ!DECT 440 steuert Smart-Home-Geräte wie die neue LED-Lampe FRITZ!DECT 500 im FRITZ!Box-Heimnetz. Die Funktionen der smarten Lampe sind mit jeder FRITZ!Box mit DECT-Basis und FRITZ!OS ab 7.20 sofort nutzbar.
FRITZ!OS 7.20 ist z. B. für die FRITZ!Box 7590 und 7530 verfügbar. Für viele weitere FRITZ!Box-Modelle steht bereits ein FRITZ! Labor zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie unter avm.de/lichtan
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.