AVM FRITZ!DECT 301
Artikelnummer 53249
- Intelligenter Heizkörperregler für das FRITZ!Box-Heimnetz
- Energie- und Heizkostenersparnis von bis zu 30%
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AVM FRITZ!DECT 301
Heizprofil nach Maß
FRITZ!DECT 301 wird per Tastendruck über Funk mit der FRITZ!Box verbunden und über die FRITZ!Box-Benutzeroberfläche eingerichtet. Die gewünschte Komfort- und Spartemperatur wird festgelegt und mithilfe der Zeitschaltmatrix Wochentagen und festen Uhrzeiten zugewiesen. Für besondere Zeiträume, z. B. Urlaube, können eigene Temperaturen konfiguriert werden. Mehrere FRITZ!DECT 301 können zu einer Gruppe zusammengefasst und so die Temperatur in einem Raum mit mehreren Heizkörpern synchron gesteuert werden. So lässt sich spielend einfach ein individueller Heizrhythmus vorgeben und das Heizen der Wohnung sehr effizient gestalten.
Smarte Komfortfunktionen
Der smarte Heizkörperregler erkennt anhand des plötzlichen Temperaturabfalls, wenn ein Fenster geöffnet wird. Dann schließt das Ventil automatisch für einen zuvor festgelegten Zeitraum. Versehentliche manuelle Änderungen der Geräteeinstellungen können verhindert werden, denn die Tasten am FRITZ!DECT 301 lassen sich einfach sperren. Das kontraststarke E-Paper-Display ermöglicht auch in dunklen Ecken eine sehr gute Lesbarkeit der Anzeige. Da das Display nur bei Anzeigeänderungen Energie benötigt, ist FRITZ!DECT 301 besonders energieeffizient. Per Push-Mail-Funktion informiert FRITZ!DECT 301 automatisch über niedrigen Batteriestand und im Fall eines Verbindungsabbruchs.
Sicherer Zugriff auch von Unterwegs
FRITZ!DECT 301 wird sicher und vor Fremdzugriff geschützt per DECT-ULE-Funk in das FRITZ!Box-Heimnetz eingebunden. Innerhalb der Wohnräume beträgt der Funkradius bis zu 40 Meter. Mit der MyFRITZ!App ist FRITZ!DECT 301 auch von unterwegs per Smartphone erreichbar. So lassen sich Temperatureinstellungen bei Bedarf auch spontan auf dem Nachhauseweg ändern. Der Anwender behält zu jeder Zeit und überall die volle Kontrolle über die Heizung. Neue Leistungsmerkmale werden per Update kostenfrei ergänzt.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.