Apple MagSafe Charger (2m)
Artikelnummer 104281
- Einfaches kabelloses Laden mit MagSafe
- Unterstützt kabelloses Laden mit Qi2 und Qi
- Kabellänge: 2 Meter
- Automatisches andocken an deinem iPhone 12 oder neuer


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Apple MagSafe Charger (2m)
Das MagSafe Ladegerät unterstützt kabelloses Laden mit Qi2 und Qi. Du kannst damit also dein iPhone 8 oder neuer sowie AirPods Modelle mit kabellosem Ladecase kabellos laden - wie mit jedem Qi2 oder Qi zertifizierten Ladegerät.
Die magnetische Ausrichtung funktioniert nur beim iPhone 12, iPhone 13, iPhone 14, iPhone 15 und iPhone 16.
Empfohlen:
Für schnelleres kabelloses Laden mit bis zu 25 W - in etwa 30 Minuten bis zu 50 % für das iPhone 16 und iPhone 16 Pro - bei Verwendung des 30W USB C Power Adapters (separat erhältlich). Für schnelles kabelloses Laden mit bis zu 15 W für das iPhone 12 oder neuer mit MagSafe bei Verwendung des 20W USB C Power Adapters (separat erhältlich). Für kabelloses Laden mit bis zu 7,5 W für das iPhone 8 oder neuer mit Qi bei Verwendung des 20W USB C Power Adapters (separat erhältlich).
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
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