AVM FRITZ!Box 7690
Artikelnummer 102155
- Unterstützt VDSL-Anschlüsse bis 300 MBit/s und ADSL2+
- Optimal für Video-Streaming und IPTV
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AVM FRITZ!Box 7690
WLAN-Generation Wi-Fi 7
Die FRITZ!Box 7690 bringt das hohe WLAN-Tempo von Wi-Fi 7 an den DSL-Anschluss. Der Standard Wi-Fi 7 bietet Vorteile auf den bereits genutzten Frequenzbändern 2,4 und 5 GHz und stellt ein leistungsstarkes WLAN Mesh zur Verfügung. Die Kombination aus geringer Latenz und hohem Durchsatz ermöglicht leistungsstarke drahtlose Kommunikation für zukünftige Echtzeitanwendungen wie Virtual Reality, Cloud Computing und Gaming. Und auch aktuelle Anwendungen profitieren von schnelleren Verbindungen, sogar über große Distanzen und für viele mobile Geräte.
Smart Home Integration: Effizient & Flexibel
Über die FRITZ!Box 7690 lassen sich mühelos Zigbee-LED-Leuchtmittel und DECT-ULE-Lampen verschiedener Hersteller ins Smart Home der FRITZ!Box einbinden und per App steuern. Die Integration von Matter, einem IP-basierten Smart-Home-Standard, ist in Planung. So können Smart-Home-Apps anderer Hersteller die smarten Produkte von FRITZ! zentral in ihrer App steuern. Über die integrierte DECT-Basis werden optionale Smart-Home-Geräte wie die Heizkörperregler FRITZ!DECT 302/301, die schaltbaren Steckdosen FRITZ!DECT 200/210, der Taster FRITZ!DECT 440 oder die LED-Lampe FRITZ!DECT 500 gesteuert.
Komfortable Telefonie und vielseitige Multimedia-Funktionen
An der integrierten Telefonanlage können zwei analoge Telefone sowie bis zu sechs DECT-Schnurlostelefone (z. B. FRITZ!Fon) angemeldet werden. Fünf integrierte Anrufbeantworter, lokale und Online-Telefonbücher sowie zahlreiche Komfortfunktionen runden das breite Angebot ab. Der Mediaserver verteilt gespeicherte Filme, Musik und Bilder im Heimnetz. Zudem verfügt die FRITZ!Box 7690 über weitere Anschlussmöglichkeiten wie einen 2,5-Gigabit WAN/LAN-, einen 2,5-GBit/s-LAN- und zwei Gigabit-LAN-Ports. So lassen sich Netzwerkgeräte wie Drucker und Speichermedien leicht ins Heimnetz integrieren.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.