Gigabyte B760 GAMING X AX
Artikelnummer 93563
Die ungedrosselte Leistung der GIGABYTE-
Motherboards wird durch ein innovatives und
optimiertes thermisches Design gewährleistet,
um die beste CPU-, Chipsatz- und SSD-Stabilität
sowie niedrige Temperaturen bei
Volllastanwendung und Gaming-Leistung
zu gewährleisten.


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Gigabyte B760 GAMING X AX
- Intel® Sockel LGA 1700: Unterstützt Prozessoren der 13. und 12. Generation
- Beispiellose Leistung: Hybride 8+1+1-Phasen-Digital-VRM-Lösung
- Dual Channel DDR5: 4*DIMMs XMP-Speichermodulunterstützung
- Speicher der nächsten Generation: 3*PCIe 4.0 x4 M.2-Anschlüsse
- Fortschrittliches thermisches Design und M.2-Wärmeschutz: Um VRM-Stromstabilität und M.2-SSD-Leistung sicherzustellen
- EZ-Latch: PCIe 4.0x16-Steckplatz mit Schnellverschluss-Design
- Schnelle Netzwerke: 2,5-GbE-LAN und Wi-Fi 6E 802.11ax
- Erweiterte Konnektivität: Front-USB-C® 10 Gbit/s, DP, HDMI
- Smart Fan 6: Verfügt über mehrere Temperatursensoren, Hybrid-Lüfteranschlüsse mit FAN STOP
- Q-Flash Plus: BIOS aktualisieren, ohne CPU, Speicher und Grafikkarte zu installieren
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.