Thermaltake ASTRIA 600 ARGB black
Artikelnummer 115648
unser erster Hochleistungs-ARGB Lighting CPU-
Kühler, der mit einem einzigartigen ARGB Glowing
Top Cover Design mit Meteor-Shower Lichteffekt
ausgestattet ist. Ausgestattet mit sechs Ø6mm
U-förmigen Kupfer-Heatpipes und einem 120mm
High-Airflow-Lüfter bietet der ASTRIA 600 ARGB
Lighting CPU Cooler eine Kühlleistung von 265W
TDP, die selbst für Standard-CPU-Nutzer ein
außergewöhnliches Kühlerlebnis bietet.
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Thermaltake ASTRIA 600 ARGB black
Das Design der oberen Kappe mit der standardmäßigen fließenden RGB-Beleuchtung stellt einen Meteoritenschauer dar und verleiht der Air Cooler Serie einen herrlichen neuen Look.
Light Them Up
Ausgestattet mit 18 LEDs in jeder oberen Abdeckung und zusätzlichen 9 LEDs an jedem 120-mm-ARGB-Lüfter mit hohem Luftdurchsatz, insgesamt 54 LEDs für spektakuläre Lichteffekte, die von der Beleuchtungssoftware des Motherboards gesteuert werden.
Anpassung an neue CPU-Anforderungen
Der 120-mm-High-Airflow-ARGB-Lüfter bietet einen Luftstrom von 65 CFM und einen statischen Druck von 2,56 mm-H2O, während er einen Geräuschpegel von 26,8 dBA beibehält. Mit dem neu gestalteten Lamellenstapel zur Erhöhung des Luftstroms kann der ASTRIA 600 ARGB eine Kühlleistung von 265 W TDP liefern und setzt damit neue Maßstäbe für gewöhnliche CPU-Kühler.
Die ultimative Kühlungslösung
Verfügt über sechs U-förmige Kupfer-Heatpipes (Ø6 mm) in Schwarz, die direkt mit der CPU in Kontakt stehen und für eine schnelle und effiziente Wärmeübertragung von der Wärmequelle sorgen, was zu einer höheren Wärmeableitungskapazität innerhalb des Dual-Tower-Designs führt.
Flexible Auswahl von Komponenten
Die neue ASTRIA 600 ARGB-Heatpipe und die Lamellenstapelkonstruktion wurden für außergewöhnliche RAM-Kompatibilität entwickelt, so dass Sie den Arbeitsspeicher Ihrer Wahl verwenden können.
Universelle Sockel Kompatibilität
Die ASTRIA-Serie wird mit Universalhalterungen für Intel- und AMD-CPUs geliefert, einschließlich der neuesten LGA1700- und AM5-CPU-Sockel.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.



