POLK Audio B-Ware Signature S15 White (1 Paar)
Artikelnummer 97170
- 2 Wege Lautsprechersystem
- Frequenzbereich: 48 - 40.000 Hz
- Impedanz: 8 Ohm
- Wirkungsgrad: 88 dB 1W/1m
- Empfohlene Verstärkerleistung: 20 - 100 W
- Abmessung (B x H x T): 19,05 x 30,48 x 26,04 cm
- Gewicht: 5,9 kg
POLK Audio B-Ware Signature S15 White (1 Paar)
Die Polk Signature E-Serie wurde entwickelt, um beste Musikqualität in den Komfort Ihres Zuhauses zu bringen und führt die Polk-HiFi-Tradition fort. So erhalten Sie besseren Sound für Filme, TV und Musik in einem komplett neu erdachten Design. Solide, feste und akustisch neutrale Gehäuse reduzieren unerwünschte Stehwellen im Inneren für einen natürlichen Klang. Nicht-resonante Voll-MDF-Gehäuse mit 19 mm dicken Schallwänden sorgen für lebensechte Klangqualität, deren Klangfarbe innerhalb der Serie abgestimmt ist, um in Mehrkanalsystemen nahtlose Übergänge von einem Lautsprecher zum nächsten zu gewährleisten. Die abgerundeten Kanten sorgen für ein sinnliches und zugleich leistungsstarkes Aussehen. Die Lackierung in Black Washed Walnut oder White Washed Walnut ist auch ein echter Hingucker. Aber das sind noch nicht alle Neuerungen!
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.